Inh. Silvia und Horst Altes jr.

Feuerbestattungen

Die Urnenbeisetzung kann mit einer Trauerfeier oder als einfacher Grabgang erfolgen.

(im Einzelnen müssen kommunale und kirchliche individuelle Vorschriften beachtet werden.)

Im Vorfeld der Urnenbeisetzung kann falls gewünscht eine Trauerfeier mit oder ohne Sarg stattfinden.

Nach der Trauerfeier mit Sarg wird der Verstorbene ins Krematorium überführt und eingeäschert.  Mit Absprache der Angehörigen kann der Termin zur Beisetzung erfolgen.

Religion, death and dolor - funeral and cemetery; urn funeral

Sie können verschiedene Grabstätten wählen:

  • Wahlgrab
    Der Ort kann auf dem Friedhof frei gewählt werden. In einem Wahlgrab können mehrere Personen beerdigt werden – auch nach einem längeren Zeitraum. Die Grabstätte kann immer wieder verlängert werden.
  • Reihengrab
    Ein solches Grab wird vom Friedhofsamt zugeteilt. Nur jeweils eine Person kann darin bestattet werden. Die Grabstätte geht nach der Nutzungszeit an den Friedhof wieder zurück.
  • Rasengrab (als Wahl- oder Reihengrab möglich)
    Diese Grabstätten werden durch den Friedhofsgärtner gepflegt. Eine Namensplatte ist möglich.
  • Anonyme Grabstätte
    Die Beisetzung findet auf einem nicht individuell bezeichneten Gräberfeld statt. Eine namentliche Kennzeichnung des Beisetzungsortes gibt es nicht. Die Grabstätte wird vom Friedhofsamt zugeteilt. Dort kann nur eine Person beerdigt werden.
  • Kolumbarium (auch bekannt  als „Urnenwand“)
    Die Grabstätte kann auf dem Friedhof  frei gewählt werden. Im Kolumbarium können bis zu zwei  Urnen bestattet werden. Die Grabstätte kann immer wieder verlängert werden.
  • Seebeisetzung
  • Diamanten Pressung
  • Verstreuung ( vom Verstorben muss zu Lebzeiten ein schriftlicher Wille erfolgen)

 

 

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